Minderung Eintrittspreis

Einfach Email an den Veranstalter senden:
info@medical-systems-engineering.com


Sehr geehrter Herr Giesler,

wie Ihnen sicher bekannt ist, fand kein Auftritt der Bandbreite statt. Diese wurde durch einen weitaus unbekannteren Künstler ausgetauscht.

Nun ist die Bandbreite eine der Hauptattraktionen des Tages gewesen, viele haben hauptsächlich deshalb überhaupt das Ticket gekauft.

Aus diesem Grund verlange ich eine Minderung des Eintrittspreises um 30%.

Bitte überweisen Sie den Betrag von 20,70€ bis spätestens [Datum in 3 Wochen] zurück auf mein Konto.

Hochachtungsvoll

44 Kommentare:

  1. Ja, der Wilki ist schon ein Schlingel ;-)

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  2. Liest einer von Euch überhaupt mal die AGB oder rennt man immer drauf los ?
    Die Änderung des Programms war rechtens und ist daher nicht anfechtbar.

    Zitat der AGB des Kongress 6.1. Medical Systems Engineering Ltd. behält sich Programmänderungen vor.

    Bei dem Thema Querdenken und all den Texten würde ich Euch, wäre ich Herr Vogt, bis zum letzten Hemd verklagen. Da findet sich wie schon geschrieben wurde der Aufruf zu einer Straftat, Hetze und Rufmord. Hier steht solch ein Quatsch das man weinen könnte.

    Beispiel: Hornbacher behält sich eine Schadensersatzklage vor, sollte er nicht hereingelassen werden!
    -Hornbacher weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Hausverbot gegen ihn ohne rechtliche Basis ist.
    Lest mal das Gesetz:
    Ein vom Veranstalter ausgesprochenes Hausverbot ist gültig und wird die Person beim Hausfriendsbruch erwischt saht das Gesetz:
    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Mir fehlen HIER auf dieser Seite echt die Worte.

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    1. Mein lieber Herr Anonym,

      ich schreibe in meine AGBs rein, dass ich der Kaiser von China bin und jeder, der so dumm ist mitzumachen, mir eine Million Gold-Grammys schuldet ;-)

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    2. Mein Lieber Anonym, jetzt wo ich Ihren Unsinn zum Hausfriedensbruch lese, glaube ich, dass Sie der Giesler sind ;-)

      Können Sie sich vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob ich plötzlich eines Nachts bei Ihnen privat auf dem Klo auftauche oder ob ich zu einer öffentlichen Veranstaltung komme, zu der ich eingeladen bin und für die ich Eintritt bezahlt habe? Diese Diskussion hatten Sie doch schon mit dem Herrn Hornbacher und immer noch nichts dazu gelernt!

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    3. Um es für Sie einfacher zu machen:
      Jemand, der Eintritt bezahlt hat, dringt sicher nicht "widerrechtlich" ein.

      Und wenn das Hausverbot ohne triftigen Grund ausgesprochen wurde, ist halt Schadenersatz fällig.

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  3. Was Sie denken ist mir ziemlich egal, denn ich weiß ja das ich nicht Herr Giesler bin. Was Sie sagen oder veröffentlichen ist mir persönlich ebenfalls egal-aber ein wenig wundert es mich schon, dass Sie nicht verstehen das Sie mit jeder weiteren Beleidigung, Verleugnung, Hetze usw. nur selber weitere Beweise erbringen die gegen den Betreiber der Seite und gegen Herrn Hornbacher verwendet werden können. Mal im Ernst ( das raffen Sie nicht ? )

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    1. Nein, ich "raffe" das nicht. Wie alt sind Sie eigentlich, dass Sie Begriffe wie "raffen" verwenden? 13?

      Bringen Sie mir Beispiele für Beleidigung, Verleugnung und Hetze.

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  4. P.S.
    Egal ob Sie ein Ticket haben. Der Hausherr oder jener der das Hausrecht hat ( Veranstalter) kann Ihnen trotzdem das Hausverbot aussprechen. Seien Sie doch mal Clever und lesen Sie wirklich mal Gesetze anstatt diese ständig falsch auszulegen. Vielleicht würde Hornbacher seinen Eintrittspreis zurück bekommen wenn er nicht diesen illegalen Aufruf gemacht hätte. Das müsste aber auch vor Gericht geklärt werden. Es ändert aber NICHTS an dem Recht ein Hausverbot auszusprechen.

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    1. Ja, können Sie mir den Gesetzestext zeigen, wo das steht? Dass ein Hausverbot ohne Weiteres auch ausgesprochen werden kann, nachdem ein Besuchervertrag zustande gekommen ist?

      So wie ich das sehe, steht hier Recht gegen Recht!

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  5. Hören Sie....ich bin nicht Ihr Kindermädchen. Suchen Sie selber oder lassen Sie es. ABer Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

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  6. selbstverständlich kann ein hausverbot auch trotz gültiger eintrittskarte (besuchsvertrag) ausgesprochen werden. das passiert vermutlich jeden tag ein paar dutzend mal z.b. im kino, theater oder im fussballstadion. jeder, der den ablauf einer veranstaltung stört, darf vor die türe komplimentiert werden. die eintrittskarte ist ja kein freibrief für halbstarkentum.
    das hausverbot kann auch vor einer eventuellen störung ausgesprochen werden, wenn anzunehmen ist, dass von dem betreffenden eine erhebliche störung ausgehen wird. so wird zb mit hooligans beim fussball verfahren. es bleibt natürlich jedermann unbenommen, die verhältnismässigkeit dieser massnahme vor gericht prüfen zu lassen und ggf. schadenersatz zu fordern.

    btw. wer war eigentlich der überraschungsgast bei dem kongress?

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    1. Es gab keine Störung und es war auch von keiner erheblichen Störung auszugehen.
      Der Überraschungsgast war der bekannte Thomas G. Hornbacher, der Regionalgruppenkoordinator vom Aufbruch Gold-Rot-Schwarz.

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    2. https://www.youtube.com/watch?v=pWdd6_ZxX8c

      ob nun durch die ankündigung eines flashmobs eine erhebliche störung zu erwarten war, müsste dann letzten endes ein gericht entscheiden.

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    3. Ich hab noch was zu dem Thema gefunden:

      "Dieses Urteil lässt sich auch auf die Frage übertragen, ob der Veranstalter einen Besucher trotz Ticket noch abweisen kann: Grundsätzlich nein, sofern es nicht gewichtige Gründe für den Ausspruch eines Hausverbotes gibt."
      Quelle: http://www.eventfaq.de/31012-hausrecht-und-besuchervertrag/

      Sicher kann man darüber unterschiedlicher Meinung sein, was jetzt ein "gewichtiger Grund" ist. Liegt ein solcher aber nicht vor, kann man den Gast auch nicht nach Gutdünken rausschmeißen. In dem Punkt irrt Herr Giesler gewaltig!

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  7. Von einer erheblichen Störung der geplanten Veranstaltung war doch auszugehen, da diese ja hier mehrmals angedroht wurde. Diese reicht allein völlig aus. Ob es aber eine Störung gab kann ich nicht sagen. Doch ich bin die Kinderei hier ziemlich leid. Auf Anhieb findet man in diesem Blog Verstöße die man gerichtlich prüfen lassen sollte. Diese werde ich mal an Querdenken senden z.H Herrn Giesler. Mal sehen ob einer von denen Lust hat Ihnen das Rechtssystem per Anwalt und Klage zu erklären :-)

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    1. Wo wurde hier eine erhebliche Störung angedroht?

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    2. auf anhieb finde ich hier keine androhung einer störung - weder mehrmals, noch einmalig. es wurde ein flashmob angekündigt - per mail - von herrn hornbacher. diese mail wurde hier veröffentlicht. verursacher ist aber herr hornbacher.

      btw. wer ist herr giesler?

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    3. "Flashmob" kann ja viel heißen. Ich vermute, es ging nur darum, zusammen dem Herrn Vogt ihre Fragen zu stellen.

      Herr Giesler ist ein Mitarbeiter das Veranstalters.

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  8. NWO-Reichsforschungsanstalt24. November 2014 um 07:07

    Die Orgotron-Verblödungssonde hat ganze Arbeit geleistet.
    Alle Kongressteilnehmer zuverlässig bekloppt.

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  9. Der Retter mit dem Narrengold24. November 2014 um 10:22

    Das NWO-Reichsesosklavenschiff

    Der Superkargo Herr Giesler
    Sitzt rechnend in seiner Kajüte;
    Er kalkuliert der Ladung Betrag
    Und die probabeln Profite.

    Ich hab zum Tausche Unfug,
    Glasperlen und Blödsinn gegeben;
    Gewinne daran achthundert Prozent,
    Bleibt mir die Hälfte am Leben.

    Bleiben mir die Dummen dreihundert nur
    Im Hafen von Quark-Denken,
    Zahlt dort mir hundert Dukaten per Stück
    Das Haus Vogt und Joe.«

    Es ist possierlich anzusehn,
    Wie sie nach den Deppen schnappen!
    Die faßt den Kopf, die faßt das Bein,
    Die andern schlucken die Lappen.

    Ist alles verschlungen, dann tummeln sie sich
    Vergnügt um des Projekts Planken
    Und glotzen mich an, als wollten sie
    Sich für des Unfugs Lohn bedanken.«

    Frey nach:
    http://www.staff.uni-mainz.de/pommeren/Gedichte/HeineNachlese/vankoek.htm

    Buissnix like usually.



    Satire.

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  10. also ich verfolge dieses thema nun schon einige zeit und habe glaub alle texte und gedanken dazu gelesen. mir fällt dabei aber auch auf, dass dieser hornbacher ein klares hausverbot bekam. der veranstalter verweigerte den verkauf an herrn hornbacher und dieser kam nur an eine karte indem er einen falschen namen angegeben haben muß. damit hatte der veranstalter keine chance seine rechtlich einwandfreie weigerung fortzuführen. mit anderen worten: wer so dumm ist und unter falschem namen kauft um das recht eines anderen zu umgehen, der wird sicher kein recht vor irgendeinem gericht bekommen. eine preisminderung wegen dem programmwechsel wird es wohl auch nicht geben, denn die band war ja nur ein teil des programms welches laut den agb´s geändert werden kann. wäre das nicht ein kongress sondern ein konzert gewesen und die hauptband wäre ausgefallen, dann hätte man da sicher was machen können. alles in allem finde ich das ganze thema und die motivation aber sehr dubios.

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    1. Nein, die Eintrittskarte hatte Herr Hornbacher schon lange, bevor er mit Herrn Giesler wegen Anmietung eines Ausstellungstisches Kontakt aufgenommen hat. Es lag also ein gültiger Besuchervertrag vor. Dieser muss dann auch erfüllt werden.

      Was die AGBs angeht: Hat uns Herr Vogt nicht in unzähligen Interviews überzeugend dargelegt, dass die BRD sowieso illegitim ist, keine gültige Verfassung hat etc? Hast Du da nicht aufgepasst, Anonym?

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  11. Ist ja alles ganz lustig hier, aber auch ein Blinder mit Stock kann auf einen Blick erkennen das einiges in diesem Block am Gesetz vorbei geht.
    Wie sieht es denn z.B. mit der Impressumspflicht aus? Braucht man
    nicht weil es ja eine private Seite ist, oder? Na dann mal die ersten drei Google Ergebnisse lesen und lernen:
    - http://rechtsanwalt-schwenke.de/blog/impressumspflicht/
    - http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
    - http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

    Und was ist mit dem Persönlichkeitsrecht anderer ? Wer ist verantwortlich für die Beiträge der Betreiber oder der Schreiber? Und was sagt das Gesetz dazu? Und kann ein Blog sogar gelöscht werden?
    http://www.rechtambild.de/2011/10/wann-ist-ein-hostprovider-fur-personlichkeitsrechte-verletzende-blog-eintrage-verantwortlich/
    Und in einem weiteren Bericht liest man noch:
    Autoren sind beweispflichtig

    Grundsätzlich kann jeder, der sich durch Blog-Beiträge in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt, beim Betreiber Beschwerde einlegen. Der Anbieter löscht dann den Eintrag sofort oder lässt den Fall prüfen. Dafür muss der Autor laut BGH-Urteil „innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist“ Belege für seine Behauptung erbringen. Bleiben Beweise aus, gilt die Beschwerde als begründet und der Anbieter muss den Inhalt löschen.

    Zu Anfang fand ich diese Seite irgendwie cool, doch ich bin zu dem Schluß gekommen das dies mit Sicherheit mein einziger Beitrag zu diesem Treiben sein wird

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  12. Boahhh hier wird ja zensiert oder was? Ihr seid doch so für Redefreiheit und nur weil ich Beweise liefere was hier alles am Gesetz vorbei geht wird das gleich gelöscht...wie geil ist das denn :-)
    An Eurer Stelle würde ich hier mal schnell sauber machen bevor der eine oder andere Screenshoot Euch den Tag versaut:
    http://www.rechtambild.de/2011/10/wann-ist-ein-hostprovider-fur-personlichkeitsrechte-verletzende-blog-eintrage-verantwortlich/
    Autoren sind beweispflichtig

    Grundsätzlich kann jeder, der sich durch Blog-Beiträge in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt, beim Betreiber Beschwerde einlegen. Der Anbieter löscht dann den Eintrag sofort oder lässt den Fall prüfen. Dafür muss der Autor laut BGH-Urteil „innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist“ Belege für seine Behauptung erbringen. Bleiben Beweise aus, gilt die Beschwerde als begründet und der Anbieter muss den Inhalt löschen.

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    1. Kollege Anonym,

      wenn Du hier den Erbsenzähler spielst, dann kann ich das auch:
      Gehe bitte nicht davon aus, dass Du ein Recht auf Freischaltung Deiner Kommentare hast. Im Gegensatz zum Aufbruch GRS sind wir hier keine angebliche basisdemokratische Volksbewegung. Ob ich hier ein Impressum verwende oder nicht, braucht nicht Dein Problem sein.

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    2. @Anonym

      Dann lesen Sie doch bitte einmal ganz genau, was in der von Ihnen verlinkten Abhandlung steht:

      Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann. (…) Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten.

      So einfach, wie Sie es darstellen, ist es wohl dann doch nicht. Das sind sehr hohe Hürden, und das ist auch gut so, immerhin kollidieren hier nach meinem Verständnis zwei Grundrechte.

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    3. Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht:

      Generell lasse ich alles stehen, was nicht beleidigend oder rechtswidrig ist.

      Wenn aber jemand meint, diesen Blog löschen lassen zu wollen, ist es vielleicht ein bisschen viel verlangt, demjenigen auch noch die die Bühne dafür zu bieten. Wer diesen Blog abschaffen will, muss hier ja nicht schreiben.

      Mein Tipp an Anonym 15:03: Gehe zu Jo Conrad oder Michael Vogt und lasse Deine Beiträge dort veröffentlichen.

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  13. Wie wäre es für den Anfang mal von sich aus den MUT zu haben und als Betreiber seiner Impressumspflicht nachzukommen, bevor eine Abmahnung im Haus ist die teuer wird. ( http://rechtsanwalt-schwenke.de/blog/impressumspflicht/ ) Und dann steht der Betreiber eben auch mal offen im Rampenlicht so wie es das Gesetz verlangt. Ich denke Ihr habt nichts zu verbergen, ist doch alles nur Satire?! Danach kann dann jeder der sich betroffen fühlt Klagen einreichen. Über die Kontrollpflicht der Beiträge (aller Beiträge ) muß man auch nicht lange reden, auch die steht klar im Gesetz und bei Bedarf ist eben der Betreiber in der vollen Verantwortung für jede falsche Behauptung....vielleicht bekommt man aber Mengenrabatt.
    Das Internet ist eben nicht der rechtsfreie Raum. Wer das glaubt, der glaubt auch an die Geschichten von Clauss & Co.
    @NDR Deine Aussage das Du beleidigende Inhalte löscht teile ich ganz und gar nicht, denn die finden sich leider überall.
    z.B....altbekannte Mischung aus Hütchenspieler-Gruppenmasturbation
    Weiterhin viel Spaß hier!!

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    1. Ich entscheide mich dafür, nicht in der Öffentlichkeit zu stehen. Sollte sich das aus welchen Gründen auch immer in Zukunft ändern, beeinflusst das in keiner Weise meine Artikel.

      Wer hier seine Persönlichkeit verletzt fühlt, kann sich gerne melden. Bisher hat das noch keiner gemacht.

      Nicht dass ich mich hinter Anderen verstecke, ich stehe mit meiner Haltung zum Impressum für mich, aber nur zur Information:

      http://quer-denken.tv/index.php/impressum
      Freethinker Ltd.
      69 Great Hampton Street,
      Birmingham, B18 6Ew,
      Großbritannien

      Ich lache mich tot!!! Ich dachte immer, die Inhalte gäbe Vogt vor. Vogt ist dort wohl nur ein kleines Rädchen in der großen "Freethinker Ltd." ;-) Wahrscheinlich gibt der Giesler den Ton dort an ;-)

      Bei Bewusst.tv finde ich kein Impressum...

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  14. Na ja...jedenfalls hat er ein Impressum gleich wo das Ding als Unternehmen angemeldet ist. Auch Clauss und Co haben eines...die haben alle den Mum zu dem zu stehen was sie sagen. Wäre da also irgendwas illegales bei wären die schneller vor Gericht als man Amen sagen könnte. Also die Leute die DU so kritisierst haben zumindest mal den Mut dazu zu stehen, wie erbärmlich ist das denn. Jeder von Euch würde für diesen Blog die rechte Hand geben (wenns nicht die eigene ist, versteht sich) Echt das war garantiert mein letzter Post, die Seite ist´s nicht Wert.

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    1. Diese Leute haben auch keine Wahl: Die wollen sich ja vor der Kamera wichtig machen. Die wollen in die Öffentlichkeit. Und die betreiben ein Geschäft. Drum hat bewusst.tv kein Impressum, aber der zugehörige Shop.

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  15. @wilki@ Stimmt, aber ich betreibe ja auch keine Seite oder Blog - denk mal drüber nach

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    1. Ich dachte, das oben wäre garantiert Dein letzter Post?

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    2. Anonym24. November 2014 15:03
      "Boahhh …[blablabla]…wie geil ist das denn :-)"

      Interessant ist DAS HIER ":-)"

      Bedeutet es: "Ich bin eine Frau über 30, die so glücklich ist, dass ich auf der Tastatur drei Sachen eintippe."?

      Quelle:
      http://www.stupidedia.org/stupi/Smiley
      http://www.alltagsforschung.de/emoticons-sind-frauensache/

      Jetzt mal Ernst beiseite. :-)

      @NDR Du hast am 23. November 2014 21:03 geschrieben:

      "Bringen Sie mir Beispiele für Beleidigung, Verleugnung und Hetze."

      Vielleicht solltest Du es als Frage stellen oder kam da was anderes ausser 'blablamimimimi'?
      Immerhin redet die ältere Frau von Beweisen, die Du angeblich zensiert hast.

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    3. Nö. Den Beitrag, wo es mir langsam zu bunt wurde, hab ich inzwischen freigeschaltet. Es ist der, welcher folgendermaßen startet:

      "Ist ja alles ganz lustig hier, aber auch ein Blinder mit Stock kann auf einen Blick erkennen das einiges in diesem Block am Gesetz vorbei geht. "

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    4. Bei Anonym haben wir es ausnahmsweise mal nicht mit einem VTler zu tun, sondern mit einem ganz gewöhnlichen Wichtigtuer.

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    5. Ach so. Sie ist nicht Dein "Kindermädchen", folgerichtig solltest Du die Beispiele für Beleidigung, Verleugnung und Hetze auf Deinem Blog selber raussuchen. Verstehe. Okeej.

      Also alles beim Alten. Ich behaupte die Erde ist flach aber Du sollst mir die Beweise dafür liefern, das es nicht so ist.Solltest Du es nicht tun dann rufen wir die Polizei und zeigen Dich wegen Verleumdung an.

      Anonym, Anonym. Mädel Mädel. Ojejej. Immer die selbe Leier.

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    6. Ich glaube, dass wir hier 2 Anonyms haben. Den mit dem Hausrecht und der AGB halte ich für den Herrn Giesler. Der mit dem Impressum ist ein anderer.

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    7. Stimmt. Eine mit 'Boahhh', 'raffen' und ':-)' und Einer der sich durch Satire und Ironie in seinen religiösen Gefühlen verletzt fühlt.

      Einer/Eine davon hat eine kaputte Feststelltaste.


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    8. " 'Boahhh', 'raffen' und ':-)' "

      Ausdruck blanken Entsetzens... und der anschließende Versuch unterschwelliger positiver Einflussnahme, auf die Funktionalität dieser defekten-, zu Feststellungen verhelfenden Taste.

      Der Hausmeister.

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  16. Man kann dem Herrn/der Frau Impressum-Anonym eigentlich nur einmal raten sich diesen Text durchzulesen. Auch hier der Tipp: Lesen UND verstehen. ;)

    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile

    Tja, schaut man das an, so wäre jede, wirklich jede Seite die von dem Clan um Vogt, Conrad und Co -mit purer Gewinnerzielungsabsicht- betrieben wird, problemlos abmahnfähig. Davon, daß verschiedene Produktbeschreibungen aus dem großen Eso-Warenkorb ebenfalls abmahnfähig, um nicht zu sagen sogar strafbar sind, wollen wir jetzt gar nicht reden.

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  17. Der Heilige NWO-Narrenwächter25. November 2014 um 13:31

    Das alles ist nichts weiter als ein dadaistisches Anfallsleiden
    ähnlich der mafiösen ehrenwerten sizilianische Kriminalgesellschaft
    auch Mafia genannt die dann mit fül Getöse einem sogn.
    Herrgottsgespenst, dessen Billigpriester hinreichend bekannt, huldigt.

    Lallejulia mitanand.

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